Ihr zuverlässiger
AZAV-zertifizierter Partner.
Agenturen für Arbeit, Jobcenter und Rentenversicherungsträger können auf EVB Training als verlässlichen, AZAV-zertifizierten Bildungsträger zählen – mit über 20 Standorten, transparenter Dokumentation und nachgewiesenen Erfolgen.
Unsere Zulassungen
EVB Training ist für alle relevanten Fördermaßnahmen zugelassen
Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung
Zugelassene Zertifizierungsstelle
Maßnahmen nach §§ 81, 82, 116 SGB III
Bundesagentur für Arbeit
Maßnahmen nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. SGB III
Jobcenter
Ganzheitliche Stabilisierungscoachings SGB II
Jobcenter
Leistungen für Förderträger
Verlässliche Strukturen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit
AZAV-Zertifizierung
EVB Training ist vollständig AZAV-zertifiziert (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) – alle Maßnahmen sind förderkonform.
AVGS-Maßnahmen
Wir sind zugelassener Träger für Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (AVGS) Typ 1 und Typ 2.
Bildungsgutschein-Maßnahmen
Alle relevanten Maßnahmen sind nach AZAV zugelassen und können über Bildungsgutscheine (BGS) finanziert werden.
§ 16k SGB II Coachings
Wir sind zugelassener Träger für intensive Coachings gemäß § 16k SGB II – ganzheitliche Unterstützung für Menschen mit besonderem Bedarf.
Maßnahmedokumentation
Transparente Reporting-Strukturen und regelmäßige Berichte – für eine reibungslose Verwaltung und Abrechnung.
Direkte Kooperationen
Wir kooperieren direkt mit Agenturen für Arbeit und Jobcentern – für schnelle Prozesse und verlässliche Kommunikation.
Häufige Fragen von Förderträgern
Welche Zulassungen besitzt EVB Training?
EVB Training ist AZAV-zertifiziert und für alle relevanten Maßnahmen nach SGB III und SGB II zugelassen. Die genauen Zulassungsnummern stellen wir auf Anfrage zur Verfügung.
Wie läuft die Abrechnung für Fördermaßnahmen ab?
Die Abrechnung erfolgt direkt mit der jeweiligen Behörde nach den geltenden Vertragskonditionen. Wir stellen alle notwendigen Unterlagen zeitnah zur Verfügung.
Gibt es Kapazitätsgrenzen für Zuweisungen?
Wir verfügen über ausreichend Kapazitäten an unseren über 20 Standorten. Für größere Zuweisungsvolumen sprechen Sie uns bitte vorab an.
Wie kommunizieren Sie mit dem Jobcenter / der Agentur?
Wir haben feste Ansprechpartner für Kooperationspartner. Anwesenheitsberichte und Fortschrittsberichte werden termingerecht übermittelt.
Kooperation anfragen
Sprechen Sie direkt mit unserem Kooperationsteam für Förderträger.