Für Förderträger

Ihr zuverlässiger
AZAV-zertifizierter Partner.

Agenturen für Arbeit, Jobcenter und Rentenversicherungsträger können auf EVB Training als verlässlichen, AZAV-zertifizierten Bildungsträger zählen – mit über 20 Standorten, transparenter Dokumentation und nachgewiesenen Erfolgen.

✅ AZAV-zertifiziert✅ BGS & AVGS zugelassen✅ § 16k SGB II✅ Bundesweit
10.000+
Absolventen deutschlandweit
20+
Standorte in Deutschland
AZAV
Vollständig zertifiziert
95%
Erfolgsquote bei Prüfungen

Unsere Zulassungen

EVB Training ist für alle relevanten Fördermaßnahmen zugelassen

AZAV

Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung

Zugelassene Zertifizierungsstelle

SGB III

Maßnahmen nach §§ 81, 82, 116 SGB III

Bundesagentur für Arbeit

SGB II

Maßnahmen nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. SGB III

Jobcenter

§ 16k

Ganzheitliche Stabilisierungscoachings SGB II

Jobcenter

Leistungen für Förderträger

Verlässliche Strukturen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit

📄

AZAV-Zertifizierung

EVB Training ist vollständig AZAV-zertifiziert (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) – alle Maßnahmen sind förderkonform.

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AVGS-Maßnahmen

Wir sind zugelassener Träger für Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (AVGS) Typ 1 und Typ 2.

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Bildungsgutschein-Maßnahmen

Alle relevanten Maßnahmen sind nach AZAV zugelassen und können über Bildungsgutscheine (BGS) finanziert werden.

💼

§ 16k SGB II Coachings

Wir sind zugelassener Träger für intensive Coachings gemäß § 16k SGB II – ganzheitliche Unterstützung für Menschen mit besonderem Bedarf.

📊

Maßnahmedokumentation

Transparente Reporting-Strukturen und regelmäßige Berichte – für eine reibungslose Verwaltung und Abrechnung.

🤝

Direkte Kooperationen

Wir kooperieren direkt mit Agenturen für Arbeit und Jobcentern – für schnelle Prozesse und verlässliche Kommunikation.

Häufige Fragen von Förderträgern

Welche Zulassungen besitzt EVB Training?

EVB Training ist AZAV-zertifiziert und für alle relevanten Maßnahmen nach SGB III und SGB II zugelassen. Die genauen Zulassungsnummern stellen wir auf Anfrage zur Verfügung.

Wie läuft die Abrechnung für Fördermaßnahmen ab?

Die Abrechnung erfolgt direkt mit der jeweiligen Behörde nach den geltenden Vertragskonditionen. Wir stellen alle notwendigen Unterlagen zeitnah zur Verfügung.

Gibt es Kapazitätsgrenzen für Zuweisungen?

Wir verfügen über ausreichend Kapazitäten an unseren über 20 Standorten. Für größere Zuweisungsvolumen sprechen Sie uns bitte vorab an.

Wie kommunizieren Sie mit dem Jobcenter / der Agentur?

Wir haben feste Ansprechpartner für Kooperationspartner. Anwesenheitsberichte und Fortschrittsberichte werden termingerecht übermittelt.

Kooperation anfragen

Sprechen Sie direkt mit unserem Kooperationsteam für Förderträger.

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